Donnerstag, 26. November 2009

Soli und Bundesverfassungsgericht - eine Farce!

Laut Bundesverfassungsgericht (BVG) ist eine Steuer ab 50%, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Allerdings bezieht man sich hierbei nur auf die Einkommenssteuer. Laut BVG ist der Staat jedoch berechtigt jederzeit Zusatzabgaben in beliebiger Höhe zu erheben. Wozu diese Auslegung führt? Überspitzt gesagt: 49,9 % Einkommenssteuer sind O.K. und der Rest, also 50,1 %, können als Zusatzabgabe eingefordert werden. Und dies sei somit mit dem Grundgesetz vereinbar. Man vergisst halt zu leicht, das das BVG eben auch durch Steuermittel finanziert wird und dazu braucht man sprudelnde Steuereinnahmen. Niemand sägt schließlich den Ast ab, auf dem er sitzt.
Viel zitiert wird in diesem Zusammenhang die Sektsteuer. Diese wurde eingeführt, um die Kriegsmaschinerie im 1.Weltkrieg zu finanzieren. Die Kriegsmaschinerie modert und verrottet vor sich hin. Die Sektsteuer aber ist geblieben.
Interessant ist auch die Tatsache, das einem ehemaligen Minister eine Pension von monatlich rund 8000,00 € nicht reicht. Er klagt dafür rund 6000,00 € mehr zu erhalten. Man gönnt sich ja sonst nichts! Tausende von Rentnern haben mit viel Glück 1200,00 € monatlich. Solche Pensionen machen sprudelnde Steuereinnahmen ebenso notwendig.
Stahlarbeiter, Pflegepersonal und sonstige hart arbeitenden Menschen, dürfen erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Beamte aber murren zur Zeit, das sie regulär mit 62 in Pension gehen sollen und nicht mit 60 Jahren. Mal abgesehen von den Beamten, die in kämpfenden Positionen verheizt werden, gibt es zahlreiche Lehrer, Finanzbeamte und sonstige Bürobeamte, die bereits nach dem 50sten Lebensjahr in Pension gehen. Gerechtigkeit sieht definitiv anders aus.
Wie kommt also irgend jemand darauf, das das BVG den Soli kippen würde und so ein Steuerloch von rund 12 Mrd. Euro verursacht? Vergesst es! Und sollten sie ihn kippen kommt die "Luftsteuer" oder "Gehwegsteuer" oder sonst eine Steuer.
Nur auf eines kommt kein Politiker: mal bei sich selber zu sparen und nicht nur beim Steuerbürger.

BAB Manu

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