Freitag, 20. Mai 2011

Tod im Jobcenter

Gewalt in jeglicher Form lehne ich ab!
Doch wundern mich diese Ausraster in keiner Weise. Menschen, die permanent wie der letzte Dreck behandelt werden, benehmen sich irgendwann entsprechend. Fast scheint es so, als ob die arbeitspolitischen Vertreter in der Politik nicht wissen oder nicht wissen wollen, wie man in den Ämtern ihres Verantwortungsbereiches mit den Menschen umgeht.
Über Unfreundlichkeit kann man sich nicht beklagen. Oh, nein! Aber aufgesetzte Freundlichkeit "von Oben herab", gepaart mit einer unerträglichen Süffisanz (Selbstgefälligkeit), ist schlimmer als offene Unfreundlichkeit. Hinzu kommt ein unverständlicher Bürokratieapparat mit Duzenden von Anlagen und mindestens dreifacher Nachweisführung. Beratung? Fehlanzeige! Den § 65 Abs.3, SGB I kennt dafür kein Mitarbeiter im Jobcenter.
Frau von der Leyen hat im Zuge der Nichtbeanspruchung des Bildungspaketes durch Hartz IV Empfänger, von immer wieder vorgeschobenem Argument "zu bürokratisch" gesprochen. Schließlich seien Hartz IV Empfänger ja auch in der Lage den Hartz IV Antrag auszufüllen. Diese Selbstgefälligkeit als Frechheit zu bezeichnen, wäre maßlos untertrieben. Genau diese Mißachtung der Menschenwürde und Überheblichkeit, legen auch die meisten Mitarbeiter der Jobcenter an den Tag.
Nach meinem Abitur war die offizielle Zahl der Obdachlosen in Deutschland bei 20000 Menschen. Vor einigen Wochen wurde gesagt, das die offizielle Zahl der Obdachlosen in Berlin bei 40000 Menschen liegt. Hochgerechnet auf Deutschland, hat sich die Obdachlosenzahl somit in 25 Jahren verzehnfacht. Gratulation! Einen grossen Anteil daran haben die Jobcenter und deren Ausführungsvorschriften.
Die Bearbeitungspraxis der Jobcenter sorgt zudem für eine enorme Überschuldung der Antragsberechtigten. Nicht etwa wegen Geldverschwendung bei Versandthäusern. Nein! Die Nichtbearbeitung der Anträge sorgt für Mietschulden, Schulden bei Energieversorgern oder bei Wasserwerken und so weiter. Sicher, wenn die Bearbeitung dann endlich erfolgt, wird gezahlt. Alledings nicht die Mahngebühren und oft hat der Antragsteller auch inzwischen seine Wohnung verloren. Es bleibt entweder ein verwahrlostes Obdachlosenasyl oder ein Platz unter freiem Himmel!
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."Art.1, GG. Einer Frau von der Leyen täte es mal gut, sich zu einem Jobcenter zu bewegen und mit den dort wartenden Menschen zu sprechen. Dann würde sie vielleicht merken, das dort Menschen warten, die nicht dumm, sondern verzweifelt sind. Dann würde sie vielleicht merken, das nicht jeder dort zwanzig Jahre nicht gearbeitet hat, sondern sehr wohl lange Zeit Steuern gezahlt hat. Aber dazu wäre Rückgrat nötig!
Ihr Lieben! Ich kann Eure Verzweiflung, Eure Wut und Eure Hoffnungslosigkeit verstehen. Aber Gewalt ändert gar nichts! Teilt Euch mit! Überschüttet die Politiker mit Beschwerdebriefen. Verlangt immer eine Antwort. Holt Euch Rat und Hilfe bei unabhängigen Hilfsorganisationen. Die haben Hartz IV Beratungsstellen und sind nicht an Ausführungsvorschriften gebunden. Und klagt! Außerdem könnt Ihr Petitionen im Bundestag einreichen. Das hat mehr Erfolg.
BAB
Manu

4 Kommentare:

Bruno SAFOB hat gesagt…

Gewalt lehne ich auch ab, doch wenn ich die Geschichte sehe und wie Probleme eskalieren, dann ist absehbar das bald handschriftliche Anträge gestellt werden.
Beratungspflicht SGB I §65 ist meinen Sachbearbeitern bis zur Geschäftsführung bekannt - wird ignoriert.
Berufung auf Grundgesetz, Menschenrechte oder gar UN-Behindertenrechtskonvention übersteigt deren Horizont 'ich arbeite mit den gesetzen die mir zur Verfügung gestellt werden' - 'ich gehe davon aus dass SGB II diesen Gesetzen entspricht' - dabei ist der Irrsinn klar erkennbar - wie kann man in einem Gesetz beschließen dass man einem Menschen die Lebensgrundlage durch Sanktionen entziehen darf? Jeder DENKENDE und FÜHLENDE Mensch kann diesen Irrsinn erkennen.
Auf brunosliste.wordpress.com haben wir eine Aktion gestartet und fragen alle Personen zu ihrer Haltung zu den Grundrechten - dort sind auch die enstrpechenden Gesetzestexte zu finden.
Empfehlenswert: Auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtentum#Zeit_des_Nationalsozialismus
Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in der Weimarer Republik hatte das deutsche Beamtentum überwiegend eine konservative Grundhaltung. In der Zeit des Nationalsozialismus wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch verbrecherische Maßnahmen, wenn sie nur formaljuristisch korrekt waren, von einer Vielzahl sogenannter Schreibtischtäter mit getragen oder zumindest geduldet wurden. Prof. Robert D' Harcourt, der diese Vorgänge im Auftrag der Alliierten untersuchte, stellte dazu fest: Das deutsche Beamtentum arbeitet mit beneidenswerter Effizienz, allerdings im Unrecht genauso wie im Recht. Es hat nichts anderes gelernt, als sich einfach einem Räderwerk gleich zu drehen.

Anonym hat gesagt…

Die Menschen werden auf der Arge nicht als Kunden behandelt und den Mitarbeitern ist der Mensch egal.
Meine Familie wurde dort übel behandelt, nur weil mein Sohn nach abgeschlossener Berufsausbildung arbeitssuchend war. Statt alle Kraft dafür einzusetzen, den Jugendlichen in Arbeit zu vermitteln, hat man alle Kraft eingesetzt Familienmitglieder zu schikanieren. Die Mutter unterlag plötzlich trotz Vollzeitjob allen Pflichten eines HartzIV -Empfängers - Meldepflicht, Bewerbungspflicht, Ortsabwesenheitsgenehmigung usw. . Den minderjährigen Bruder (Vollzeitschüler)hatte man schriftlich mit Sanktion gedroht, weil er sich geweigert hat Unterlagen zur Arbeitsintegration auszufüllen. Keiner kann ihn zwingen für seinen volljährigen Bruder ungelernt Joben zu gehen! Der Schwester wollte man verbieten, ihren Abiturabschluss zu machen. Zur Krönnung haben die uns 3 Wintermonate in einer unbeheizbaren Wohnung leben lassen, weil man die Umzugsgenehmigung für den Jungerwachsenen nicht bearbeiten wollte. Ich hatte mit HartzIV nie was zu tun, war aber entsetzt, wie menschlich man auf der ARGE mit Mitgliedern aus einer Zwangsbedarfsgemeinschaft umgeht. Nach BGB bin ich nicht verpflichtet unter Aufgabe meiner Menschenwürde für ein erwachsenes Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung aufzukommen. Das BGB wurde mir aber aberkannt! Die Würde des Menschen ist unantastbar - gilt nicht, sobald ein Familienmitglied arbeitslos wird, da wird alles schikaniert, was sich über 15 Jahre in der Familie bewegt.
Und da soll man auch noch freundlich und friedlich bleiben!

Anonym hat gesagt…

Mäßigt Euch - Gewalt kann keine Lösung sein - oder wollt Ihr etwa, dass man Euch Gewalt antut? Nein! Also fügt sie auch keinem anderen zu.

Anonym hat gesagt…

Auch ich lehne Gewalt ab.
Aber wie verzweifelt muss man sein, wenn man dazu greift.
Ich habe es persönlich erfahren und erfahre es immer noch, wie der ALG II Empfänger in menschenverachtender Weise von den Mitarbeitern der Argen schikaniert und gemoppt wird.
Für die Hartz IV Empfänger gilt das Grundgesetz mit der Menschenwürde schon lange nicht mehr. Ich empfinde diesen sogenannten sozialen Rechtsstaat nur noch als jämmerlich und abartig.
Wegen der unsozialen und menschenunwürdigenden Arbeitsweise einiger Arge Mitarbeiter habe ich an die vorgesetzte Stelle eine Beschwerde geschrieben. Mit verlogenen Unterstellungen, ohne mich auch nur anzuhören, wurde mir daraufhin ein Hausverbot erteilt.
Meine Schreiben daraufhin (an Sozialagentur OVP, Herrn Rabe)bleiben nunmehr seit fast 3 Monaten unbeantwortet.
Obwohl man ein Rechtsanspruch auf Abarbeitung seiner Anfragen hat, glänzt diese Sozialagentur OVP, allen voran der Oberindianer Rabe mit Schweigen.
Auch so kann man sein Geld fürs Nichtstun verdienen.
Auch laufen noch unbearbeitete Widersprüche und eine Klage vor den Sozialgericht wegen zu wenig gewährten Heizmaterial.
Ich kann es deshalb sehr gut nachvollziehen, wenn man als derart Behandelter die Nerven verliert und ausrastet.